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![[Graubünden:] Neue Fischereivorschriften](/assets/cache/1920/1080/media/Artikel/2026/02/gr/Albula.jpg)
| 05 | 02 | 2026 | Schweiz | |
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Nach Beratungen in der Fischereikommission hat die Bündner Fischereiverwaltung die Betriebsvorschriften überarbeitet. Der Grosse Rat hat die Revision genehmigt und sie ist per 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Am meisten zu reden gab die Ausweitung des Naturköderverbots auf weitere Gewässer. Tippfischer müssen dort künftig auf Kunstköder umstellen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Zum Schutz der Äschenlarven gilt neu ein generelles Watverbot auf fast dem gesamten Inn im Unterengadin. Ausgenommen sind die Fliegenfischerstrecke sowie der Abschnitt bei der Landesgrenze.
Die Anzahl der Gewässer mit Saisoneröffnung am 1. Februar wird reduziert; in bestimmten Abschnitten gilt neu der 1.?März. In den Äschengewässern des Oberengadins wird die Saisoneröffnung vom 1. auf den 15. Juni verschoben. Gleichzeitig verlängert sich in diversen Gewässern die Saison bis 30. September. Die Schonzeit der Äsche in Fliessgewässern dauert neu bis 14. Juni (Ausnahme: Alpenrhein). Für Bach- und Seeforellen ab 50 cm gilt in Moesa und Traversagna ab 15. Juli eine Schonzeit.
Am Lago di Livigno gelten neu die italienischen Bestimmungen: Tageslimit 10 Edelfische, wovon maximal zwei Äschen. An der Moesa (804) zwischen Pont del Sass und Pont Poént wird das Tagesfanglimit auf 2 Edelfische begrenzt. Der Anteil der Äschen am Saisonfanglimit in Fliessgewässern ist auf 10 Stück beschränkt. Als Sofortmassnahme gegen entwichene Regenbogenforellen entfällt auf Abschnitten der Moesa (805/806) die Fangzahlbeschränkung für diese Art.
Auf der Teststrecke der Moesa (Pont del Sass–Pont Poént) sind nur noch Einfachhaken erlaubt.
Der Fang und die Verwendung von Fischnährtieren als Köder wird verboten, um gefährdete wirbellose Wassertiere zu schützen.
Naturköder werden oft tiefer geschluckt als Kunstköder, was Abhakzeit, Luftexposition und Verletzungsrisiko erhöht. Zur Schonung nicht erlaubter oder mehrfach gefangener Fische werden weitere Gewässer oder Gewässerabschnitte mit Naturköderverbot ausgeschieden (Ausnahme: tote Elritze).
Es werden zusätzliche Schongebiete festgelegt. In der Gewässerkarte sind diese neu orange markiert – besser erkennbar auch für Personen mit Rot-Grün-Sehschwäche.
Radi Hofstetter, Präsident des Kantonalen Fischereiverbands Graubünden«Ein totales Naturköderverbot hätte die traditionelle Tippfischerei stark getroffen. Wir einigten uns deshalb auf gezielte Ausweitungen (u. a. Vorderrhein, Julia bis Marmorerasee, Hinterrhein bis Splügen) und ein Monitoring. Parallel setzen wir auf Aufklärung: Grössere Haken, aktives Fischen mit sofortigem Anschlag. Aus Umweltgründen empfehle ich plastikfreie, biologisch abbaubare Alternativen.»
Auswahl der höchsten Bussen (zzgl. Gebühren):
Dazu kommen Gebühren, die oft höher sind als das Bussgeld.
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