![[PFAS: <br/>]In der Fischer-Schweiz geht ein Gespenst um](/assets/cache/600/600/media/Artikel/2024/12/pfas/AdobeStock_224676123-PFAS-highlight.jpg)


10 | 03 | 2025 | Praxis | ![]() | ![]() |
10 | 03 | 2025 | Praxis |
![]() ![]() |
Die Einwasserung eines Bootes ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die man durchdacht angehen sollte. Wer sich in der Schweiz auf einem See oder einem Fluss mit seinem Boot bewegen möchte, sollte dies nicht spontan tun, sondern zuvor einige wichtige Vorbereitungen treffen.
Die erste Aufgabe des Einwasserns ist die genaue Untersuchung des Boots. Ob Motorboot, Ruderboot oder Kajak – jedes Fortbewegungsmittel auf dem Wasser sollte vor der Fahrt auf seine Funktionalität überprüft werden. Bei einem Motorboot gilt es, den Motor, die Steuerung sowie den Treibstofftank und alle elektronischen Geräte zu kontrollieren. Diese Aufgaben werden von den meisten Werften nach dem Überwintern übernommen. Beim Ruderboot oder Kajak sollte man vor allem die Ruder oder Paddel auf Beschädigungen oder Alterserscheinungen untersuchen. Nicht oder nur mangelhaft funktionierende Ruder können bei unerwartetem Wetterumschwung zur gefährlichen Hypothek werden. Im Folgenden wird der Fokus aber auf die Einwasserung eines Motorboots gelegt, da es dabei mehr zu beachten gilt.
Der von Dir gewünschte Artikel ist für Abonnenten kostenlos, für alle anderen kostenpflichtig. Um weiterzulesen, musst Du Dich als Abonnent anmelden oder den Artikel kaufen.
> Hier findest Du eine Anleitung, wie Du Dich als Abonnent registrierst.
Keine Kommentare (Kommentare erscheinen erst nach unserer Freigabe)
Wir verwenden Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten und die Relevanz unserer Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Ihre Präferenzen sind uns wichtig, wir verwenden nur die Daten, für die Sie uns Ihre Zustimmung erteilt haben. Ausgenommen die unbedingt erforderlichen Cookies, welche... Mehr anzeigen für die Funktionalität für die Webseite notwendig sind.
Für weitere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien lesen Sie bitte unsere Datenschutz- und Cookie-Richtlinien. Weniger anzeigen