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![[Podcast |] 12 Monate, 12 Fische](/assets/cache/600/600/media/Artikel/2022/05/podcast/PODCAST-teaser.jpg)

| 12 | 02 | 2026 | Schweiz | |
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Der Kormoran ist seit Jahren ein konfliktträchtiges Thema zwischen Vogelschutz und der Schweizer Fischerei. Umso bemerkenswerter ist es, dass nach längerer Funkstille zwischen den beteiligten Parteien wieder ein Dialog möglich geworden ist und Ende 2025 gemeinsam erarbeitete Leitlinien für ein mögliches Kormoranmanagement publiziert werden konnten. Dazu eine Entgegnung auf den Artikel von Erich Staub in der Ausgabe 12/25.
Noch 2019 fand der Kormoran in der Standortbestimmung des Bundesrats zur Seenfischerei keine Erwähnung. Dies, obwohl Berufsfischerinnen und -fischer seit langem negative Auswirkungen auf ihre Arbeit geltend machten. Erst an der nationalen Tagung zur Seenfischerei im selben Jahr und mit der Gründung der Plattform Seenfischerei 2020 wurde der Kormoran explizit als einer der Arbeitsschwerpunkte definiert.
Der eigentliche Wendepunkt folgte 2021 an der zweiten nationalen Tagung: Vertreter der Fischerei, von Behörden und von Naturschutz und Wissenschaft, darunter BirdLife und Vogelwarte Sempach, trafen sich zum direkten Austausch. Die Empfehlung dieser Tagung lautete: Der Dialog, der nach dem gemeinsamen Kormoranplan von 2005 eingeschlafen war, muss wieder aufgenommen werden.
Der Lenkungsausschuss der Plattform Seenfischerei setzte 2022 eine Dialoggruppe ein, in welcher der Schweizerische Berufsfischerverband (SBFV), sein Westschweizer Pendant (die ASRPP), die Kantone (JFK), der Bund (BAFU), der Schweizerische Fischerei-Verband sowie BirdLife und die Vogelwarte vertreten waren. Die Moderation des Dialogs wurde an Adrian Aeschlimann vom Schweizerischen Kompetenzzentrum Fischerei (SKF) übertragen.
Ziel des Dialogs ist es, die Bereitschaft aller Beteiligten zu erhöhen, im Rahmen des geltenden rechtlichen Spielraums gemeinsam voranzugehen und aktiv nach Konsenslösungen zu suchen, wenn die Probleme nachvollziehbar und mit Daten und Beobachtungen belegt sind. Die Teilnehmenden am Dialog einigten sich auf:
Die Dialoggruppe konnte sich auf mehrere zentrale Punkte einigen: Der Kormoran nistet seit Anfang der 2000er-Jahre als einheimischer Brutvogel und als Teil des grossen europäischen Bestands in der Schweiz. Heute umfasst der Bestand gegen 4000 Brutpaare. Er ist nicht gefährdet und steht nicht auf der Roten Liste. Gleichzeitig sind fast drei Viertel der einheimischen Fischarten bedroht. Die Ursachen für den Zustand der Fische sind zahlreich – von Gewässerverbauung über Wasserkraft und Schadstoffe bis zur übermässigen Erwärmung des Wassers durch den Klimawandel – und ordnen die Kormoranprädation als zusätzlichen Druckfaktor ein, der lokal von Bedeutung sein kann. Unbestritten ist auch, dass der Kormoran als Nahrungsopportunist lokal und saisonal erheblichen Druck auf Fischbestände ausüben kann – insbesondere auf Laichplätze und sensible Arten wie Äschen und Nasen.
Die während zweieinhalb Jahren erarbeiteten und Ende 2025 publizierten Leitlinien sind kein Allerheilmittel für die Berufsfischerei. Sie ändern weder das geltende Recht noch senken sie die hohen Hürden für Eingriffe in Schutzgebieten oder während der Schonzeit. Auch die Definition von «Schaden» bleibt eng gefasst. Und sie können die anderen Probleme, unter denen die Berufsfischerei leidet, nicht lösen.
Die Leitlinien sind dennoch ein grosser Schritt nach vorne. Sie decken erstmals die ganze Schweiz ab, benennen den bestehenden Handlungsspielraum und machen transparent, was alles aufgrund des heutigen Rechts an Eingriffen gegen den Kormoran möglich ist. Sie schaffen eine gemeinsame Grundlage, um auf kantonaler Ebene gezielte Projekte, innovative Massnahmen und Diskussionen über die besten Lösungen zu führen. Damit liegt erstmals seit 2005 ein umfassendes, national abgestütztes Dokument vor, das den Umgang mit dem Kormoran im Spannungsfeld von Fischerei, Artenschutz und Recht systematisch darstellt.
Die Leitlinien machen transparent, was das geltende Jagd- und Fischereirecht erlaubt:
Benannt wird auch eine zentrale Einschränkung: Als Wildschaden gelten rechtlich nur Schäden an Netzen und an gefangenen Fischen, nicht aber die Fischentnahme aus dem Gewässer oder der zusätzliche Arbeitsaufwand der Berufsfischerei. Diese Unterscheidung zieht sich als roter Faden durch das Dokument.
Die Leitlinien zeigen auf, dass innerhalb des bestehenden Rechts durchaus mehr möglich ist, als heute vielerorts umgesetzt wird:
Gleichzeitig gilt der Grundsatz der mildesten wirksamen Massnahme etwa durch nicht letale Vergrämung und präventive Anpassungen der Fischereipraxis.
Ein zentrales Element der Leitlinien ist die Forderung nach interkantonaler Koordination. Kormorane halten sich nicht an Kantonsgrenzen, während Massnahmen oft isoliert geplant werden. Für grosse Gewässersysteme wird daher ein abgestimmtes Vorgehen verlangt.
Alle Massnahmen sollen dokumentiert und auf ihre Wirkung überprüft werden. Die Dialoggruppe bleibt bestehen, tagt mindestens jährlich und dient weiterhin als Plattform zur Konfliktbearbeitung, ohne jedoch Entscheidkompetenzen zu übernehmen.
Im Anhang der Leitlinien werden die unterschiedlichen Sichtweisen der Dialogpartner offen dargelegt – ohne Anspruch auf Konsens.
BirdLife Schweiz und die Schweizerische Vogelwarte Sempach anerkennen den Dialogprozess und die Herausforderungen der Fischerei, stellen jedoch den Schutz der gesamten Biodiversität und der Lebensräume in den Vordergrund.
Aus ihrer Sicht haben die Wasservögel eine grosse, zum Teil internationale Bedeutung. Für ihr Überleben seien die Wasser- und Zugvogelreservate entscheidend. Diese erfüllen eine internationale Schutzfunktion für überwinternde und rastende Wasservögel. Bereits heute stehen diese Gebiete unter starkem Druck durch Freizeitnutzung und Störungen. Zusätzliche Eingriffe wie Vergrämung müssen deshalb aus Sicht von Birldife und Vogelwarte besonders sorgfältig geprüft werden, da sie nicht nur den Kormoran, sondern ganze Vogelgemeinschaften beeinträchtigen können.
Beide Organisationen betonen, dass der Kormoran eine einheimische Art ist, deren heutige Bestände nach ihrer Darstellung das Resultat einer europaweiten Erholung nach früherer starker Verfolgung sind. Er ist Teil eines paneuropäischen Systems, weshalb sie Massnahmen zur generellen Bestandsreduktion skeptisch beurteilen. Der Einfluss des Kormorans auf Fischbestände müsse stets im Kontext anderer, meist gravierenderer Belastungsfaktoren gesehen werden, insbesondere des schlechten Zustands vieler Gewässerlebensräume.
Eingriffe werden nur dann als legitim erachtet, wenn sie gezielt, verhältnismässig und rechtlich sauber begründet sind. Pauschale Regulierungen ohne nachgewiesenen Schaden seien nicht rechtmässig. Aufwertung von Lebensräumen, Reduktion der Störungen und die Verbesserung der Umwelt- und Wasserqualität sind wirksame Massnahmen.
Aus Sicht von BirdLife und der Vogelwarte Sempach sichern die Leitlinien vor allem, dass Schutzgebiete nicht schleichend ausgehöhlt werden. Der Dialog wird als notwendig anerkannt, um Konflikte sachlich zu bearbeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen wenn immer möglich zu vermeiden.
Der Schweizerische Berufsfischerverband (SBFV), die Association suisse romande des pêcheurs professionnels (ASRPP) und der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) sind alle drei der Meinung, dass die heutige Kormoranpopulation ökologisch wie wirtschaftlich problematisch ist und dass die Leitlinien dieses Kernproblem nur unzureichend lösen.
Ihr zentrales Argument ist die Nutzungskonkurrenz: Kormorane entnehmen heute mehr Fischbiomasse aus Schweizer Gewässern als die gesamte Berufsfischerei. Gleichzeitig sind die Fangerträge der Betriebe massiv eingebrochen. Besonders kritisieren die Organisationen, dass der Kormoran in grossem Umfang Jungfische und Laichtiere frisst und damit die natürliche Reproduktion sowie fischereiliche Schutzmassnahmen unterläuft.
Die ASRPP verweist exemplarisch auf den Neuenburgersee, wo hohe Kormorandichten mit einem drastischen Rückgang der Berufsfischerei einhergehen. Für viele Betriebe geht es längst nicht mehr um Optimierung, sondern um Existenzsicherung. Der Verlust der Berufsfischerei wird zudem als Einbusse an regionaler Wertschöpfung, Ernährungskompetenz und Kulturerbe verstanden.
Kritisiert wird, dass die Leitlinien keine klaren Zielgrössen zur Reduktion der Brutpopulation enthalten. Aus Sicht der Fischerei bleiben die vorgeschlagenen Massnahmen zu punktuell. Der SBFV fordert deshalb eine faire Nutzungsaufteilung der Fischbiomasse zugunsten des menschlichen Verzehrs.
Ein wiederkehrender Punkt ist das Ungleichgewicht zwischen Vogel- und Fischschutz. Während der Vogelschutz über starke rechtliche Instrumente verfügt, ist der Fischartenschutz schwächer verankert. Die Organisationen fordern, dass die Kantone den bestehenden rechtlichen Spielraum konsequenter nutzen und kantonsübergreifend koordinieren.
Trotz deutlicher Kritik wird der Dialog ausdrücklich begrüsst. Er gilt aus Sicht der Fischerei als Voraussetzung, um wirksame Massnahmen zu suchen.
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