[Neuerung «]Kapitale Fänge[»]
28 | 01 | 2022 Schweiz | Praxis | DiversesText: Nils Anderson 05482
28 | 01 | 2022 Schweiz | Praxis | Diverses
Text: Nils Anderson 0 5482

Neuerung «Kapitale Fänge»

Die Unterscheidung zwischen Bach-, See- und Flussforelle wurde im «Petri-Heil» schon mehrmals eingehend thematisiert. Mittlerweile sind sich die Biologen einig, dass es sich bei der Bach-, Fluss- und Seeforelle um ein und dieselbe Fischart handelt, die je nach Lebensraum ihre Verhaltensweise, ihren Körperbau und ihre Musterung anpasst. Bisher war die gängige Unterscheidung anhand der Musterung üblich; sprich eine Forelle mit roten Punkten ist eine Bachforelle, ganz unabhängig davon, ob sie in einem stehenden Gewässer oder einem Fliessgewässer gefangen wurde. Eine Forelle ohne rote Punkte hingegen wurde als See- oder Flussforelle klassiert. 

Auf dieses Jahr hin haben wir unser Reglement angepasst. Forellen sind jetzt einfach Forellen; also beispielsweise eine Bodenseeforelle, eine Gübsenseeforelle oder eine Birsforelle oder Sihlforelle. Forellen aus stehenden Gewässern – ganz unabhängig von ihrer Musterung – müssen mindestens 70 Zentimeter lang sein, um Eingang in die «Kapitalen Fänge» zu finden. Forellen aus Fliessgewässern müssen­ – unabhängig von ihrer Musterung – dafür mindestens 50 Zentimeter lang sein. Regenbogenforellen werden nach wie vor als eigene Fischart aufgeführt. Hierbei wird auf die Unterscheidung von Fliess- und Stillgewässern verzichtet.

 

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