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Hecht-Tourismus besser als Berufsfischerei
14 | 03 | 2019 | Schweiz | 0 | 6908 |
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Im Fünfjahres-Beschluss über die Ausübung der Fischerei für die Jahre 2019 bis 2023 gibt es einige interessante Änderungen, die neue Reservate, Patentbezugsstellen und Preise sowie Fangzahlbeschränkungen betreffen.
Im Oberwallis wurden neue Reservate ausgeschieden. Neu gibt es zwei Gewässer, an denen nur die Fliegenfischerei erlaubt ist: Das Lengtalwasser und die Turtmänna von der Wasserfassung Hübschweidji bis zur Brücke Zer Tänt. Dazu kommt eine Strecke, wo nur Kunstköder erlaubt sind: Vom Zusammenfluss der Vispa mit dem Leebach eingangs von Saas-Almagell bis zum Stausee-Mattmark. In einigen Gewässern ist das Fischen neu ganz verboten: Im Geschinerbach, dem Zufluss in den Geschinersee, im Niederbach, im Auslauf des Geschinersees in die Rhone, im Kelchbach vom Zusammenfluss des Bruchji mit dem Kelchbach bis Wiichje, im Russen Kanal zwischen der Brücke der Zudannazstrasse und der Brücke der Fischzucht. Im Unterwallis gibt es neu Einschränkungen bei zwei Teichen: Im Teich «Lac de la Corne» in Sierre/Grône, und im Teich «des Mangettes» in Monthey im Naturschutzgebiet darf jeweils im westlichen Teil des Ufers nicht mehr gefischt werden. Zudem ist die Fischerei nur vom Ufer aus gestattet.
Was die Patente betrifft, muss die sogenannte «Tuberkulosemarke» nur noch beim ersten Bezug eines Jahrespatents (Kantons- oder Kanalpatent) entrichtet werden, was die Patente ab dem ersten Patent um 4.50 Franken günstiger macht. Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sind und deren Wohnort im Kanton Wallis ist, wird das Fischereipatent neu zum gleichen Preis wie für Einheimische abgegeben. Über die Webseite des Kantons oder des Walliser Fischerverbands können nun sämtliche Patente (inklusive Genfersee) auch online bezogen werden.
In Artikel 20, der sogenannten Fangzahlbeschränkung, wird ersichtlich, dass die Fangzahl von Salmoniden für Jahrespatente bei der sehr hohen Zahl von 8 Tagesfängen und 300 Fängen pro Jahr bleibt. Bei den anderen Patenten wurde die Fangzahl immerhin auf neu 5 Fänge pro Tag limitiert. In Fliegenfischer-Gewässern dürfen pro Tag maximal zwei Fische von mehr als 40 Zentimetern Länge entnommen werden. Bei Kunstköderstrecken ist das Fangmindestmass auf 30 Zentimeter festgelegt.
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