28.01.10 | Dem Zürcher Tierschutz gerät diese Fangmeldung in den falschen Hals. Präsident Dr. Hans H. Schmid (Rechtsanwalt) und Geschäftsführer Bernhard Trachsel (Zoologe) reichen am 11. März Strafanzeige ein gegen den glücklichen Fänger. Und zwar wegen dringenden Verdachts auf Verstoss gegen Art. 26 des Tierschutzgesetzes (Misshandlung, unnötige Überanstrengung bzw. qualvolles Töten) in Verbindung mit Art. 100 und 178 der Tierschutz Verordnung (schonendes Fangen, unverzügliches Töten und Töten ohne Betäubung.
Dazu führen die beiden gebildeten Herren des Zürcher Tierschutzes u.a. aus: «Gemäss dem Tages-Anzeiger Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während mehr als zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken) ausgesetzt... Zu Recht wird das langsame, über viele Minuten dauernde Ersäufen (mit Erstickungstod als Folge) einer Rabenkrähe oder einer jungen Katze als Tierquälerei und damit als Vergehen taxiert. Im vorliegenden Fall ist dem Hecht dasselbe widerfahren, indem er vom Wasser immer wieder an die Luft gezerrt wurde und wohl letzten Endes erstickt ist...».
Trotz dieser hanebüchenen Begründung erhebt der Staatsanwalt Anklage!
Im Vorfeld der Einvernahme des Angeschuldigten meldet sich der Zürcher Tieranwalt zu Wort. In einer mehrseitigen schwulstigen Stellungnahme schreibt Dr. Antoine F. Goetschel u.a.: «Der Hecht wurde vorliegend insbesondere dadurch, dass er während mehr als zehn Minuten‚ extrem kämpfen musste und an der Angelschnur hängend über 30 Meter weit gezogen wurde, einer enormen Angst- und Stresssituation ausgesetzt... Doch deuten das Auftreten chronischer Krankheiten wie Flossendefekte, Verkürzungen und Verluste der Flossen, Hautverletzungen und Kiemenveränderungen durchaus auf tierschutzrelevante Schäden hin... Der Beschuldigte hätte als erfahrener Fischer die enorme Belastung für den Hecht erkennen und den Todeskampf verhindern bzw. den Fangvorgang beenden müssen. Anlässlich der Verhandlung vom 21. August sollte er deshalb unter anderem etwa mit der Frage konfrontiert werden, weshalb er nicht frühzeitig vom Tier abliess, obwohl er doch hat einsehen müssen, dass das Tier Todesqualen litt und damit misshandelt wurde...». Der Tieranwalt legt zudem seine Sanktionsempfehlungen bei: mindestens 15 Tagesansätze ohne Verletzungsfolgen für das Tier, mindestens 30 Tagesansätze mit Verletzungsfolgen für das Tier, mindestens 45 Tagesansätze mit Todesfolge für das Tier. Dazu eine Busse von mindestens Fr. 500.–.
Wir möchten dem Gericht nahe legen, den Tieranwalt zu befragen, was er denn konkret empfehle: Den Drill vorzeitig zu beenden, indem der Angler die Schnur durchschneidet? Wenn ja, würde ich ihn verklagen wegen Anstiftung zur Tierquälerei, da der Hecht mit Haken, Gummifisch, 30 Meter Schnur und dem vom Tierschutz vorgeschriebenen Stahlvorfach herumschwimmen müsste.
Oder wäre der Angler entschuldigt, wenn er nicht «erfahren» wäre und damit seine «Missetat» gar nicht erkennen könnte?
In der Mühle der Justiz
Doch der Tieranwalt erscheint nicht zur Einvernahme des Angeschuldigten. Dieser wird also im August vom Staatsanwalt befragt nach Personalien, Familie, Einkommen usw. Berichte des Strafregisters, der Einwohnerkontrolle und der Steuerbehörde liegen vor! Zudem muss der Angeschuldigte den «Tatvorgang» im Detail schildern. Der Angeschuldigte musste ein 6-seitiges Protokoll unterzeichnen...
Am 25. September werden Dr. Andreas Hertig von der Fischereiverwaltung Zürich und Tieranwalt Dr. Antoine Goetschel vorgeladen. Res Hertig wird als sachverständiger Zeuge zur Wahrheit ermahnt und gebeten, seinen beruflichen Werdegang «zu erzählen ». Dann wird er zum Tatvorgang einvernommen und klärt die Anwesenden über die korrekten Handlungen des Angeschuldigten auf. Zusammenfassend erklärte er:
«Alles was da steht ist nach meinem Recht und Ethischempfinden korrekt verlaufen und ich sehe keine Anhaltspunkte, dass hier gegen das Fischerei- oder Tierschutzgesetz verstossen wurde.»
Auch der Angeschuldigte wird nochmals detailliert bis hin zur Schnurstärke und dem Gummiköder befragt. Der Tieranwalt weiss nichts mehr hinzuzufügen und verweist auf seine schriftlichen Eingaben.
Aufgrund dieser Vernehmungen kommt der Staatsanwalt am 12. November zum Schluss: «Im Verlauf der Untersuchung ergaben sich keinerlei Hinweise, wonach der Angeschuldigte den Hecht in gesetzeswidriger Weise getötet hat. Gestützt auf diese Erkenntnisse konnte nicht anklagegenügend erstellt werden, dass der Angeschuldigte sich der Tierquälerei im Sinn von Art. 26 Tierschutzgesetz in Verbindung mit Art. 16 Tierschutzverordnung schuldig gemacht hat, weshalb das Strafverfahren in diesem Punkt eingestellt wird.»
Ein erster schwerer Rückschlag für den Zürcher Tierschutz und den Tieranwalt!
Aber die Mühlen mahlen weiter. Die Anträge der Anklage lauten:
- Schuldigsprechung im Sinne der Anklage.
- Bestrafung mit einer Geldstrafe von 6 Tagessätzen zu Fr. 50.– (entsprechend Fr. 300.–) sowie einer Busse von Fr. 200.–.
- Gewährung des bedingten Vollzugs der Geldstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
- Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse.
- Kostenauflage.
Als gesetzliche Geschädigtenvertreter werden die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (Veterinäramt) und Tieranwalt Dr. Antoine Goetschel genannt. Der Angeschuldigte sieht sich nun genötigt einen rechtlichen Beistand zu suchen. Der Verteidiger wird ihn in der Hauptverhandlung vom 2. Februar gegen die juristische Übermacht unterstützen. Die Verhandlung ist öffentlich: 9 Uhr im Gerichtsgebäude Horgen, Burghaldenstr. 3, 8810 Horgen. Das Recht ist auf unserer Seite!
Autor: Hansjörg Dietiker
22 KOMMENTARE
Allerdings lagen dazwischen ein paar Hausdurchsuchungen und erkennungsdienstliche Maßnahmen. Was dort im Hintergrund ablief, ist uns bis heute ein Rätsel und macht mir immer noch ein wenig angst. Den Glauben an unseren Rechtsstaat habe ich komplett verloren.
Eine Tierschutzorganisation wird sich übrigens immer einen kleinen und alleinstehenden Angler suchen, um das Grundsatzurteil vor irgendeinem Provinzgericht durchzupeitschen. Der kleine Angler kann sich nähmlich meist im Gegensatz zu den großen Verlagen keine Rechtsabteilung leisten und ist in mangelnder Rechtskenntis unvorsichtiger mit veröffentlichten Bildern und Formulierungen.
Ich kann Euch nur Raten, den Kamerden jetzt nicht hängen zu lassen. Es geht hier um einen kleinen Schachzug in einem bösen Spiel. So wie ich die Sache sehe, ist es höchtse Eisenbahn, dem Angler einen oder mehr Anwälte von den Dachverbänden zur Seite zu stellen. Wenn ein aus unserer Sicht schlechtes Urteil zu Stande kommt, habt ihr nähmlich Alle ein dickes Problem! Demnächst könnt Ihr nach 60s Drill die Schnüre kappen!!! Was für ein Irrsinn.
Haltet durch!!!!
Viele Grüße aus Deutschland
Zum Schluss noch ein schöner Kommentar aus der Sonntagszeitung:
http://thomashaemmerli.ch/2010/02/null-toleranz-fuer-kater-murrli/
Klar könnte die Petri-Heil Redaktion zukünftig nur noch Bilder von malerischen Flussläufen, farbenprächtigen Herbststimmungen und romantischen Sonnenuntergängen am See zeigen. Aber das Petri-Heil ist nun einmal eine Fischerzeitung und zum Fischen gehören nun einmal tote Fische. Genau diese Tatsache legitimiert nämlich unser Hobby. Wir gehen ans Wasser weil wir unter anderem auch einen oder mehrere Fische zum Verzehr nach Hause nehmen wollen. Selbstverständlich erfreuen wir uns an den Gewässern und der Natur mit all ihren Facetten, aber die grösste Freude verspüren wir, wenn wir einen Fisch fangen und diesen als Beute nach Hause tragen. Und genaue diese Freude widerspiegelt ein schönes Foto unseres Fangs.
Wenn wir uns aber in Zukunft bei jedem Fangbild und jeder Aussage erst überlegen, ob sich jemand daran stören könnte, werden uns mit Sicherheit bald einmal noch mehr Steine in den Weg gelegt. Daher freue ich mich auf viele weitere Petri-Heil Ausgaben mit stimmungsvollen Fangbildern!
Es gäbe doch vieles anderes in Bildern darzustellen was unser Hobby uns so alles zu bieten hat. Die Natur am See, die Flüsse geben doch immer wieder prächtige Bilder ab. Und mit einer guten Geschichte oder Bericht dazu würdet ihr diesen Grünhälsen das Wasser abgraben.
Ich bin selber ein passionierter Fischer, und freue mich über jeden Fang. Und damit hat sichs.
Ich freue mich auf das nächste Pertri-Heil ohne "Fischleichen" und mehr Bildern aus der Natur.
Liebe, so genannte Tierschutzorganisationen.
Was habt Ihr für ein Problem? Wir Angler tun mehr für den Tierschutz als es viele andere so genannte Tierschützer je tun werden.
Mit Eurer Kampagne gegen uns, schadet Ihr Euch im Endeffekt nur selbst. Bravo !!
Ihr solltet Euch auf Eure .... Rechtsklagen in Zukunft besser vorbereiten, aber da sie haltlos sein werden, wird Euch das nicht gelingen.
Vergesst nicht,wir Angler sind nicht wenige und auch wir haben gute Anwälte.( Und langsam die Schnauze voll )
Denkt mal nur daran, was wir allein wirtschaftlich bewegen.
Ihr wollt klagen? Bitte, wir werden vorbereitet sein.
An alle Petrijünger:"Lasst Euch nicht einschüchtern, aber repektiert auch unsere Fische als Lebewesen.
Gruß aus Deutschland
Entweder ist er mental gestört und muss sofort zu einem Psychiater,
oder es geht ihm bzw. der hinter ihm stehenden Tierschutzorganisation tatsächlich darum einen Präzedenzfall zu statuieren, der als einen weiteren Schritt zum totalen Verbot der Fischereiausübung dient. Wahrscheinlich ist eher das letzte der Fall. Wie auch immer, von mir fliesst mit Sicherheit kein Geld mehr zu irgend einer Tierschutzorganisation und ich werde am 7. März garantiert ein NEIN in die Urne legen.
Abwehrreaktionen und Flucht bei Fischen beruhen meiner Meinung nach nicht auf Schmerz. Fehlendes Schmerzempfinden hat bei Fischen auch einen Sinn (in der Natur ist eigentlich nichts sinnlos), welche Schmerzen müßte ein Beutefisch empfinden, wenn er bei lebendigen Leibe in einem Raubfisch vom Kopf anfangend verdaut wird. Die Natur würde eine derartige Schmerzempfindung nicht zulassen. Dem Angler wünsche ich, dass es gut für ihn ausgeht und bedauere es, dass er jetzt erheblichem Druck und Stress ausgesetzt ist. Bekann ist ja, dass Stress zu körperlichem Unbehagen und damit verbundenem Schmerzreaktionen führen kann. Dies wurde durch das Verhalten der Tierschützer verursacht. Aber der Angler ist ja blos ein Mensch.
das ist das lächerlichste was ich in meinem ganzen leben gehört habe !
wir angler sind doch eigentlich die welche die natur und ihre tierwelt schützen, wir hegen und pflegen gewässer und deren umfeld, wir geben auskunft über fischbestand und jegliches treiben an gewässern.
natürlich entnehmen wir den gewässern auch fische, für unseren eigenen bedarf.
wo ist also das problem, wenn der hier beschuldigte angler diesen hecht für sich beansprucht, immerhin hat er ja auch indirekt für das wohlergehen des fisches, durch besatzmaßnahmen oder ähnliches, über die jahre beigetragen. ob die flossen des hechtes nun deformier waren oder nicht, wenn er dadurch beeinträchtigt gewesen wäre, würde der fisch garantiert keine 22pfund auf die wage bringen.
ich als angler fühle mich hier persönlich angegriffen, da es theoretisch auch mir passieren hätte können, von solch einem "tierschützer" beschuldigt zu werden.
wenn es irgendwann keine angler mehr gibt, geraten unsere gewässer in vergessenheit. also sollten die herren tierschützer sich einmal überlegen, wer eigentlich die aktiven tierschützer sind. wir beteiligen uns aktiv an der natur und sitzen nicht zuhause auf unseren sofas und schimpfen oder klagen gegen die die fische angeln und gegebenfalls artgerecht töten.
Benny Hocher
Jetzt bricht über den Fischer P.G. aus Horgen eine Prozess-Lawine los. Mit Tieranwalt?? und Richter mit Beisitzer, Ankläger und Verteidiger und das ganze juristische Apparat. Was das alles nicht kostet. Dieses Geld könnte man wohl besser einsetzen. Wenn dies nicht mit Seldwina zu vergleichen ist, weiss ich auch nicht weiter. Als MR. Bean auf seinen Parkbank sein Lunch zusammensetzte kam sogar in England, das bekannt ist für seine Tierschützer, kein Protest auf obwohl er visueller Art 2 Fische zu Tode prügelte. Die einzige Frage, die mich noch interressiert und ich gerne beantwortet hätte, ist: WAS SOLL DAS GANZE THEATER?? Da hat jemand ein einzigartiges Erfolgerlebnis und da wird es ihn noch auf diese Weise versaut. Das Einzige was man P.G. vorwerfen könnte ist, das er dieser Hecht nicht zurückgesetzt hat. Aber so einen riesiger, preparierter Hechtkopf an der Wand ist auch eine einmalige Erinnerung.
Ich wünsche P.G. weiterhin Petri Heil
Man muss sich auch vor Augen halten, dass Fische in den Netzen hiesiger Berufsfischer hochgestresst bis zu mehreren Stunden um ihr Leben kämpfen und dann elend ersticken.
Zuchtfische, durch für sie zu beengte Hälterungsanlagen entstandene Stresssituationen, müssen meist zwangsläufig mit Medikamente behandelt werden oder beissen sich einander in die Flossen. Bei vielen Forellen ist Brustflossendegeneration auf einer Seite festzustellen, weil sie immer nur einseitig im Kreis in den meist runden Anlagen schwimmen können. Futterneid und stressbedingtes Schwarmverhalten wie zBs. bei Forellen, zwingt sie dazu immer in eine Richtung zu schwimmen.
Nun, wenn der Herr Anwalt Fisch isst, trägt er zwangsläufig zur Tierquällerei bei, egal wie biomässig ihm der Fisch verkauft wurden.
Darum NEIN zu Tierschutzanwälten.
Ersteres ist für uns Fischer Pflicht, das sollte allen klar sein. Dazu gehört auch der Schutz des Lebensraumes des Tieres. Aber Tiere gehen untereinander auch nicht menschlich um. Gerade so ein Hecht hat keine Probleme damit seine Beute im eigenen Rachen versticken zu lassen, während der Verdauungsprozess am Kopf der Beute beginnt.
Problematisch finde ich die Ausdrucksweise "gebildete Herren". Es sind nicht alle "gebildeten Herren" Tierschutzromantiker. Es geht hier nicht um einen Klassenkampf, es geht darum dass wir Fischer uns gegen die Vermenschlichung des Tieres wehren.
Tierschutz ist im übrigen auch wichtig, so bin ich einverstanden dass gewisse Arten der Batteriehaltung in unserem Land nicht erlaubt sind. Nur die Grenzen der Vernunft sollten klar definiert werden. Das sind sie noch nicht.
Petri Grüsse
Andreas
Da empfiehlt sich eine gute Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Angler.......Vielleicht kann dies der Verein zu einem Kollektivtarif abschließen?
Was hier passiert ist passt genau ins Bild des sogenannten Tierrechtsaktivismus. Tierrechtsaktivisten sehen in jedem Fischen einen Mörder und jeder, der Fleischprodukte isst, ist in ihren Augen ein Kannibale. Die Tierrechtsaktivisten wollen, dass die Menschenrechte auch auf Tiere ausgedehnt werden. Tierrechtsauftrittte sind sehr aufhetzerisch und aggressiv.
In der Schweiz ist in solchen Belange vor allem die sogenannte Vereinigung gegen Tierfabriken aktiv. Dieser haben wir auch diese sinnlosen Gesetze zu verdanken, die sich in der Tierrschutzverordnung niedergeschlagen haben.
Robert Haupenthal
>>
KOMMENTAR SCHREIBEN
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen.